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   RG, 15.10.1912 - Rep. VII. 231/12   

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https://dejure.org/1912,238
RG, 15.10.1912 - Rep. VII. 231/12 (https://dejure.org/1912,238)
RG, Entscheidung vom 15.10.1912 - Rep. VII. 231/12 (https://dejure.org/1912,238)
RG, Entscheidung vom 15. Oktober 1912 - Rep. VII. 231/12 (https://dejure.org/1912,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit verstößt ein Vergleich, durch den einem mit der Leitung von Konzerten beauftragten Künstler Beschränkungen seiner künstlerischen Betätigung auferlegt werden, gegen die guten Sitten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleich. ; Verstoß gegen die guten Sitten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 219
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VG Düsseldorf, 30.04.2019 - 6 L 175/19

    Sittenwidriges Nummernschild: Autokennzeichen "HH 1933" darf eingezogen werden

    vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1977 - III ZR 164/75 -, juris Rn. 10; RG, Urteil vom 15. Oktober 1912 - VII 231/12 -, juris.
  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10

    Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld"

    Einem Rechtsgeschäft wird gem. § 138 BGB die Wirksamkeit abgesprochen, wenn es "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstößt (RGZ 80, 219, 221; BGHZ 10, 228, 232; Palandt/Ellenberger, 69. Auflage 2010, § 138 Rn. 2).

    Es ist ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen (RGZ 80, 219, 221; BGHZ 10, 228, 232).

  • OLG Braunschweig, 12.01.2016 - 7 U 59/14

    Haftung der Porsche-AG für unrichtige Informationen hinsichtlich der Absicht der

    Die vom Kläger angeführte generelle Formulierung, sittenwidrig sei, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoße (RGZ 80, 219, 221 m.w.N.; BGHZ 10, 232 - in Juris Rz. 8 - BGHZ 160, 149 - in Juris Rz. 48 -), gilt deshalb nur bezogen auf die jeweiligen Verkehrskreise, für den Fall eines börsenrelevanten Verhaltens also nur in Bezug auf den Kreis der am Börsenhandel Beteiligten.
  • BGH, 24.02.1995 - V ZR 288/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Klage eines Grundstückseigentümers auf

    Maßgeblich war bei der Auslegung des § 138 BGB nicht das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" (RGZ 80, 219, 221), sondern ein klassenbezogenes Verständnis, das seine Aktualisierung an den jeweiligen Parteibeschlüssen, so den Beschlüssen des V. Parteitages der SED 1958 über "den Eintritt in die Endphase der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande" (Staats- und Rechtsgeschichte der DDR, Staatsverlag der DDR, 1983, S. 155; Jahrbuch der DDR, 1961, aaO.), fand (Rechtslexikon, herausgegeben vom Staatsverlag der DDR, 1988, Stichwort Moralwidrigkeit; Pfarr, Auslegungstheorie und Auslegungspraxis im Zivil- und Arbeitsrecht der DDR, 1972, S. 79 ff, 88).
  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 74/81

    Abschluss eines Aussteueranschaffungsvertrages - Nichtigkeit eines Vertrages

    Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob eine Vertragsgestaltung nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsgestaltungsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 222/81

    Zustandekommen eines Aussteueranschaffungsvertrags über Bettwäschegarnituren -

    Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob ein Vertrag nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
  • LG Köln, 15.07.2010 - 22 O 549/09

    Anforderungen an die Rückerstattung einer an den Strafverteidiger gezahlten

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (so bereits RGZ 80, 219, 221).
  • VG Kassel, 05.04.1995 - 4 E 3597/94

    Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen für eine bosnische Familie; Verpflichtung

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  • BGH, 05.10.1966 - VIII ZR 75/64

    Abschluss eines Bierbezugvertrages - Anspruch auf Unterlassung - Nichtigkeit

    Dabei ist, wie schon das Reichsgericht in RGZ 80, 219, 221 ausgeführt hat, zu prüfen, ob das Geschäft mit dem in der Sitte.
  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 70/81

    Aussteueranschaffungsverträge mit Ansparvereinbarung - Sittenwidrigkeit eines

    Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob eine Vertragsgestaltung nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsgestaltungsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 71/81

    Aussteueranschaffungsverträge mit Ansparvereinbarung - Sittenwidrigkeit eines

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 72/81
  • BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 9/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81

    Geschäftsbedingungen - Einbeziehung - Formular - Kaufvertrag - AGB - Rückseite

  • VG München, 21.06.1983 - M 3919 XVI 82

    Verpflichtung zur Einstellung des Betriebs einer Peep-Show ; Nichtigkeit der

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81

    Erlaubnispflichtige Darlehensgewährung - Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts -

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